Finanzplanung als ganzheitlicher Ansatz

Finanzplanung, oder auch Financial Planning, ist eine besondere Art der Finanzberatung.

Der Begriff definiert die ganzheitliche Beratung im Sinne des Kunden. Seine Ziele und Wünsche gilt es, im Rahmen einer optimalen Beratung zu erfüllen. Diese Beratung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoFp),
die vom Deutschen Verband Financial Planner e. V. aufgestellt worden sind.


Grundsatz der Individualität

Der Grundsatz der Individualität bedeutet, den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Finanzplanung zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen.


Grundsatz der Richtigkeit

Der Grundsatz der Richtigkeit bedeutet, die Finanzplanung im Ganzen fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden der Finanzplanung durchzuführen. Planungen können per se nicht sicher, sondern nur plausibel sein und allgemein anerkannten Verfahren der Planungsrechnung entsprechen.


Grundsatz der Verständlichkeit

Der Grundsatz der Verständlichkeit bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass der Kunde sie versteht und nachvoll- ziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet erhält.


Grundsatz der Dokumentationspflicht

Der Grundsatz der Dokumentationspflicht bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist.


Grundsatz der Einhaltung der Berufsgrundsätze

Der Grundsatz der Einhaltung der Berufsgrundsätze bedeutet, dass ein Financial Planner die für ihn geltenden Berufsgrundsätze

  • Integrität
  • Vertraulichkeit
  • Objektivität
  • Neutralität
  • Kompetenz
  • und Professionalität

beachten muß.

Slogan: 
Grundsätze Ihrer Finanzplanung...