Finanzberatung auf höchstem Niveau

In den vergangenen Jahren hat sich in Deutschland ein Verständnis von Finanz- beratung etabliert, das mit dem eigentlichen Gedanken nichts mehr zu tun hat: Oft werden Begriffe wie Finanzberatung oder Financial Planning nur noch als Synonym für den Produktverkauf benutzt.

Der Markt ist durchdrungen von einer Vielzahl schlecht ausgebildeter Berater, deren unzureichende Kenntnisse sich sowohl im Angebot von überteuerten, nicht personengerechten Produkten widerspiegeln als auch in echter Fehlberatung. Regelmäßig warnen Fachpresse und Verbraucherschutzzentralen davor. Die Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie ist für Sie als Kunde ein erster Schritt zur Verbesserung der Qualität von Finanzdienstleistern.

Aus dieser Situation heraus haben sich Berater positioniert, deren eigener Anspruch weit über das Mittelmaß hinausgeht. Diese Berater arbeiten nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Finanzberatung (GoFb) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoFp).


Beratung in bestmöglichem Kundeninteresse

Eine Finanzberatung hat immer im Interesse des Kunden zu erfolgen. Seine Wünsche und Ziele bilden den Mittelpunkt der Beratung und müssen vom Berater bestmöglich erfüllt werden.


Beratung und Legalität

Der Finanzberater ist verpflichtet, seine Tätigkeit im Rahmen der gültigen Gesetze und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung durchzuführen.


Beratung mit notwendiger Kompetenz

Ein Finanzberater hat diejenigen Qualifikationen in die Beratung einzubringen, die benötigt werden, um den Beratungszweck im bestmöglichen Kundeninteresse erfüllen zu können.


Beratung mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit

Ein Finanzberater ist verpflichtet, die Dienstleistung im Hinblick auf das bestmögliche Kundeninteresse sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.


Beratung mit uneingeschränkter Verschwiegenheit

Ein Finanzberater ist verpflichtet, die Informationen, die er über seinen Kunden erhält, unter dem Anspruch höchster Vertraulichkeit vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu bewahren.


Beratung durch unabhängigen Experten

Ein Finanzberater muss bezüglich seiner Tätigkeit im bestmöglichen Kundeninte- resse äußerlich und innerlich unbeeinflussbar sein. Die Leistungserstellung darf nicht durch Eigeninteressen oder Interessen Dritter beeinträchtigt werden.


Beratung mit wahren und vollständigen Informationen

Ein Finanzberater ist verpflichtet, seinem Kunden sämtliche Informationen zu übermitteln, die für die Erfüllung des Beratungszwecks notwendig sind. Die Informationen müssen den Tatsachen entsprechen bzw. plausibel sein.


Beratung durch verständliche Kommunikation

Ein Finanzberater ist verpflichtet, die Kommunikation in der Weise zu gestalten, dass sie dem Auffassungsvermögen des Kunden gerecht wird.


Beratung durch sachliche Kommunikation

Ein Finanzberater ist verpflichtet, die Beratung auf einer sachlichen Gesprächsbasis zu führen und emotionalisierende Sozialtechniken zu vermeiden, soweit sie die Ordnungsmäßigkeit der Beratung gefährden könnten. Manipulative Gesprächs- techniken dürfen nicht angewendet werden.


Beratung und Dokumentation

Ein Finanzberater ist verpflichtet, die wesentlichen Beratungsinhalte und Ergebnisse in geeigneter Form zu dokumentieren und dem Kunden zur Verfügung zu stellen.


Beratung durch Mitwirkung des Kunden

Ein Kunde ist verpflichtet, sich in der Weise in den Beratungsprozess einzubringen, dass der Finanzberater die Möglichkeit erhält, die Dienstleistung ordnungsgemäß durchführen zu können.


Beratung und Aufklärungspflicht beim Verstoß gegen die GoFb

Ein Finanzberater ist verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, dass er die für seine Arbeit formulierten Grundsätze nicht einhalten kann oder sich in der Gefahr befindet, diese nicht einhalten zu können. Die Aufklärung hat umgehend zu erfolgen, sobald der Berater den Konflikt feststellt, oder die Gefahr besteht, dass eine solche Situation im Laufe des Beratungsprozesses entstehen könnte.

Slogan: 
Beratung auf allen Ebenen...